Mischna
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הַמַּלְוֶה אֶת חֲבֵרוֹ, לֹא יְמַשְׁכְּנֶנּוּ אֶלָּא בְּבֵית דִּין, וְלֹא יִכָּנֵס לְבֵיתוֹ לִטֹּל מַשְׁכּוֹנוֹ, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים כד) בַּחוּץ תַּעֲמֹד. הָיוּ לוֹ שְׁנֵי כֵלִים, נוֹטֵל אֶחָד וּמַנִּיחַ אֶחָד, וּמַחֲזִיר אֶת הַכַּר בַּלַּיְלָה וְאֶת הַמַּחֲרֵשָׁה בַיּוֹם. וְאִם מֵת, אֵינוֹ מַחֲזִיר לְיוֹרְשָׁיו. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, אַף לְעַצְמוֹ אֵינוֹ מַחֲזִיר אֶלָּא עַד שְׁלשִׁים יוֹם, וּמִשְּׁלשִׁים יוֹם וּלְהַלָּן מוֹכְרָן בְּבֵית דִּין. אַלְמָנָה, בֵּין שֶׁהִיא עֲנִיָּה בֵּין שֶׁהִיא עֲשִׁירָה, אֵין מְמַשְׁכְּנִין אוֹתָהּ, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים כד) וְלֹא תַחֲבֹל בֶּגֶד אַלְמָנָה. הַחוֹבֵל אֶת הָרֵחַיִם, עוֹבֵר בְּלֹא תַעֲשֶׂה, וְחַיָּב מִשּׁוּם שְׁנֵי כֵלִים, שֶׁנֶּאֱמַר (שם) לֹא יַחֲבֹל רֵחַיִם וָרָכֶב. וְלֹא רֵחַיִם וָרֶכֶב בִּלְבַד אָמְרוּ, אֶלָּא כָל דָּבָר שֶׁעוֹשִׂין בּוֹ אֹכֶל נֶפֶשׁ, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים כד) כִּי נֶפֶשׁ הוּא חֹבֵל:

Wenn jemand seinem Nachbarn einen Kredit gewährte [und die Zeit kam und er ihn nicht zurückzahlte], darf er ihm kein Versprechen [gewaltsam, sogar auf dem Markt] abnehmen, außer durch [einen Boten von] Beth-Din; und er [der Bote von Beth-Din (und natürlich der Gläubiger selbst)] darf sein Haus nicht betreten, um sein Versprechen anzunehmen, wie geschrieben steht (5. Mose 24:11): "Draußen sollst du stehen." Wenn er zwei Schiffe hatte [seine Schuld ist gegen beide und beide stehen im Pfand], nimmt er eines und gibt eines zurück [wenn das andere es braucht. Er gibt es zurück und behält das andere bei sich, nämlich:] Er gibt das Kissen nachts und den Pflug tagsüber zurück. Und wenn er (der Schuldner) stirbt, gibt er (der Gläubiger) seinen Erben nicht zurück (das Versprechen), [es gibt keine Mizwa, um es zurückzugeben, es steht geschrieben (ebd. 13): "Rückkehr sollst du zu ihm zurückkehren Das Versprechen"—zu ihm und nicht zu seinen Erben.] R. Shimon b. Gamliel sagt: Selbst ihm (dem Schuldner) selbst gibt er es nur bis dreißig Tage [die Zeit von Beth-Din] zurück, und ab dem dreißigsten Tag wird es in Beth-Din verkauft. [Die Halacha stimmt nicht mit R. Shimon b. Gamliel.] Ein Versprechen wird nicht von einer Witwe genommen, ob sie arm oder reich ist, es steht geschrieben (5. Mose 24:17): "Und du sollst das Gewand einer Witwe nicht als Pfand nehmen." [Weil es jemanden gibt, der der Meinung ist, dass es eine arme Witwe ist, von der kein Versprechen genommen wird, denn da Sie es ihr zurückgeben müssen und sie mit Ihnen kommt und geht, geben Sie ihr einen schlechten Namen bei ihren Nachbarn—aber mit einem reichen, für den dies nicht gilt, könnten wir denken, dass ein Versprechen genommen wird; wir müssen daher das Gegenteil erfahren, nämlich: "Du sollst das Versprechen einer Witwe nicht annehmen" fasst sowohl eine arme als auch eine reiche Witwe zusammen.] Wenn man eine Mühle als Versprechen nimmt, übertritt er ein negatives Gebot, und er haftet (einzeln) für zwei Geräte, nämlich. (Ebd. 6): "Man soll weder den unteren Mühlstein noch den oberen Mühlstein als Pfand nehmen." Und es wurden nicht nur der untere und der obere Mühlstein verboten, sondern alle Dinge, die für die Lebensmittelverarbeitung verwendet werden, nämlich. (Ebd.): "Denn es ist eine Seele, die er als Pfand nimmt."

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